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title: Beitragsordnung
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date: 2021-03-25T08:05:57.810Z
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dateCreated: 2021-03-25T08:05:57.810Z
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# Beitragsordnung des "Bastelei e. V."
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## §1 Grundsatz
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Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Vereinssatzung. Sie regelt die Beiträge und Gebühren der Mitglieder und kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung geändert werden.
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Beim Ausscheiden aus dem Verein erfolgt grundsätzlich keine Rückerstattung geleisteter Beiträge.
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## §2 Beschlüsse
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Vereinsmitglieder mit Ausnahme von Ehrenmitgliedern zahlen für jedes Kalenderjahr einen Mitgliedsbeitrag, siehe §3, §4 und §6 der Vereinssatzung.
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Es wird unterschieden zwischen
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- aktiven Mitgliedern, die die angebotenen Services nutzen möchten und aktiv die satzungsgemäßen Zwecke des Vereins zu unterstützen und zu fördern
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- Fördermitgliedern, die die angebotenen Service nicht nutzen möchten, den Verein aber finanziell für die satzungsgemäßen Zwecke unterstützen möchten und
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- Ehrenmitgliedern, denen es frei steht die angebotenen Services zu nutzen, sowie aktiv die satzungsgemäßen Zwecke des Vereins zu unterstützen und zu fördern
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## §3 Beiträge
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| Mitgliedsform | Beitragshöhe pro Jahr |
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| :- | -: |
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| Aktives Mitglied | Euro 36,00 |
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| Fördermitglied | Euro 36,00 |
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| Ehrenmitglied | beitragsfrei |
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## §4 Gebühren / Sonstiges
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Für zusätzliche Angebote wie weitere Dienste, erweiterter Funktionsumfang, Veranstaltungen o.Ä. können gesonderte Gebühren erhoben werden, welche durch den Vorstand individuell festgelegt werden.
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## §5 Zahlungsweise und Fälligkeit
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Die Mitgliedsbeiträge werden immer für ein Jahr im Vorraus über das vom Verein bereitgestellte Online-System gebucht und sind innerhalb von einer Frist von 2 Wochen vor Ablauf der Mitgliedschaft via einer SEPA-Überweisung an die im Online-System hinterlegten Zahlungsdaten zu errichten.
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Wird ein Beitrag nicht fristgerecht errichtet, ruht die Mitgliedschaft bis zum Ausgleich des Beitragskontos, siehe §6 der Vereinssatzung.
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## §6 Übergangsbestimmung
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Diese Beitragsordnung des Vereins wurde auf der Mitgliederversammlung am 04.12.2020 vorgetragen und beschlossen. Die Beitragsordnung tritt zum 04.12.2020 in Kraft.
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## §7 Schlussbestimmungen
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Änderungen dieser Beitragsordnung erfolgen durch Beschluss mit einfacher Mehrheit der Mitgliederversammlung. |