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title: Beitragsordnung
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published: true
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date: 2021-09-02T18:16:27.433Z
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editor: markdown
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dateCreated: 2021-03-25T08:05:57.810Z
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# Beitragsordnung des "Bastelei e. V."
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## §1 Grundsatz <a name="§1" id="§1"></a>
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Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Vereinssatzung. Sie regelt die Beiträge und Gebühren der Mitglieder und kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung geändert werden.
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Beim Ausscheiden aus dem Verein erfolgt grundsätzlich keine Rückerstattung geleisteter Beiträge.
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## §2 Beschlüsse <a name="§2" id="§2"></a>
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Vereinsmitglieder mit Ausnahme von Ehrenmitgliedern zahlen für jedes Kalenderjahr einen Mitgliedsbeitrag, siehe [§3](/de/association/charter#§3), [§4](/de/association/charter#§4) und [§6](/de/association/charter#§6) der Vereinssatzung.
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Es wird unterschieden zwischen
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- aktiven Mitgliedern, die die angebotenen Services nutzen möchten und aktiv die satzungsgemäßen Zwecke des Vereins zu unterstützen und zu fördern
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- Fördermitgliedern, die die angebotenen Service nicht nutzen möchten, den Verein aber finanziell für die satzungsgemäßen Zwecke unterstützen möchten und
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- Ehrenmitgliedern, denen es frei steht die angebotenen Services zu nutzen, sowie aktiv die satzungsgemäßen Zwecke des Vereins zu unterstützen und zu fördern
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## §3 Beiträge <a name="§3" id="§3"></a>
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| Mitgliedsform | Beitragshöhe pro Jahr |
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| :- | -: |
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| Aktives Mitglied | Euro 36,00 |
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| Fördermitglied | ab Euro 12,00 |
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| Ehrenmitglied | beitragsfrei |
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Der Vorstand kann zudem zur Mitgliederwerbung einen günstigeren Erstbetrag für neue Mitglieder oder nach Bedürftigkeit einen individuell niedrigeren Jahresbeitrag festlegen. Die Mitglieder müssen über etwaige Vorgänge informiert werden.
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## §4 Gebühren / Sonstiges <a name="§4" id="§4"></a>
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Für zusätzliche Angebote wie weitere Dienste, erweiterter Funktionsumfang, Veranstaltungen o.Ä. können gesonderte Gebühren erhoben werden, welche durch den Vorstand individuell festgelegt werden.
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## §5 Zahlungsweise und Fälligkeit <a name="§5" id="§5"></a>
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Die Mitgliedsbeiträge werden immer für ein Jahr im Vorraus über das vom Verein bereitgestellte Online-System gebucht und sind innerhalb von einer Frist von 2 Wochen vor Ablauf der Mitgliedschaft via einer im Online-System hinterlegten Zahlungsweise zu errichten.
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Für neue Mitglieder ist der erste Jahresbeitrag nur noch anteilig für die laufenden Quartale des Kalenderjahres zu zahlen.
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Wird ein Beitrag nicht fristgerecht errichtet, ruht die Mitgliedschaft bis zum Ausgleich des Beitragskontos, siehe [§6 der Vereinssatzung](/de/association/charter#§6).
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## §6 Übergangsbestimmung <a name="§6" id="§6"></a>
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Diese Beitragsordnung des Vereins wurde auf der Mitgliederversammlung am 04.12.2020 vorgetragen und beschlossen. Änderungen der Beitragsordnung wurden auf der Mitgliederversammlung am 02.09.2021 beschlossen. Diese Beitragsordnung tritt zum 02.09.2021 in Kraft.
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## §7 Schlussbestimmungen <a name="§7" id="§7"></a>
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Änderungen dieser Beitragsordnung erfolgen durch Beschluss mit einfacher Mehrheit der Mitgliederversammlung. |