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Beitragsordnung | true | 2021-03-31T10:13:52.074Z | markdown | 2021-03-25T08:05:57.810Z |
Beitragsordnung des "Bastelei e. V."
§1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Vereinssatzung. Sie regelt die Beiträge und Gebühren der Mitglieder und kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung geändert werden. Beim Ausscheiden aus dem Verein erfolgt grundsätzlich keine Rückerstattung geleisteter Beiträge.
§2 Beschlüsse
Vereinsmitglieder mit Ausnahme von Ehrenmitgliedern zahlen für jedes Kalenderjahr einen Mitgliedsbeitrag, siehe §3, §4 und §6 der Vereinssatzung.
Es wird unterschieden zwischen
- aktiven Mitgliedern, die die angebotenen Services nutzen möchten und aktiv die satzungsgemäßen Zwecke des Vereins zu unterstützen und zu fördern
- Fördermitgliedern, die die angebotenen Service nicht nutzen möchten, den Verein aber finanziell für die satzungsgemäßen Zwecke unterstützen möchten und
- Ehrenmitgliedern, denen es frei steht die angebotenen Services zu nutzen, sowie aktiv die satzungsgemäßen Zwecke des Vereins zu unterstützen und zu fördern
§3 Beiträge
Mitgliedsform | Beitragshöhe pro Jahr |
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Aktives Mitglied | Euro 36,00 |
Fördermitglied | Euro 36,00 |
Ehrenmitglied | beitragsfrei |
§4 Gebühren / Sonstiges
Für zusätzliche Angebote wie weitere Dienste, erweiterter Funktionsumfang, Veranstaltungen o.Ä. können gesonderte Gebühren erhoben werden, welche durch den Vorstand individuell festgelegt werden.
§5 Zahlungsweise und Fälligkeit
Die Mitgliedsbeiträge werden immer für ein Jahr im Vorraus über das vom Verein bereitgestellte Online-System gebucht und sind innerhalb von einer Frist von 2 Wochen vor Ablauf der Mitgliedschaft via einer SEPA-Überweisung an die im Online-System hinterlegten Zahlungsdaten zu errichten.
Wird ein Beitrag nicht fristgerecht errichtet, ruht die Mitgliedschaft bis zum Ausgleich des Beitragskontos, siehe §6 der Vereinssatzung.
§6 Übergangsbestimmung
Diese Beitragsordnung des Vereins wurde auf der Mitgliederversammlung am 04.12.2020 vorgetragen und beschlossen. Die Beitragsordnung tritt zum 04.12.2020 in Kraft.
§7 Schlussbestimmungen
Änderungen dieser Beitragsordnung erfolgen durch Beschluss mit einfacher Mehrheit der Mitgliederversammlung.