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_Bastler 2021-03-25 09:29:57 +01:00 committed by John Smith
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title: Beitragsordnung title: Beitragsordnung
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date: 2021-03-25T08:05:57.810Z date: 2021-03-25T08:29:56.014Z
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# Beitragsordnung des "Bastelei e. V." # Beitragsordnung des "Bastelei e. V."
## §1 Grundsatz ## §1 Grundsatz {#§1}
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Vereinssatzung. Sie regelt die Beiträge und Gebühren der Mitglieder und kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung geändert werden. Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Vereinssatzung. Sie regelt die Beiträge und Gebühren der Mitglieder und kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung geändert werden.
Beim Ausscheiden aus dem Verein erfolgt grundsätzlich keine Rückerstattung geleisteter Beiträge. Beim Ausscheiden aus dem Verein erfolgt grundsätzlich keine Rückerstattung geleisteter Beiträge.
## §2 Beschlüsse ## §2 Beschlüsse {#§2}
Vereinsmitglieder mit Ausnahme von Ehrenmitgliedern zahlen für jedes Kalenderjahr einen Mitgliedsbeitrag, siehe §3, §4 und §6 der Vereinssatzung. Vereinsmitglieder mit Ausnahme von Ehrenmitgliedern zahlen für jedes Kalenderjahr einen Mitgliedsbeitrag, siehe §3, §4 und §6 der Vereinssatzung.
Es wird unterschieden zwischen Es wird unterschieden zwischen
@ -23,7 +23,7 @@ Es wird unterschieden zwischen
- Fördermitgliedern, die die angebotenen Service nicht nutzen möchten, den Verein aber finanziell für die satzungsgemäßen Zwecke unterstützen möchten und - Fördermitgliedern, die die angebotenen Service nicht nutzen möchten, den Verein aber finanziell für die satzungsgemäßen Zwecke unterstützen möchten und
- Ehrenmitgliedern, denen es frei steht die angebotenen Services zu nutzen, sowie aktiv die satzungsgemäßen Zwecke des Vereins zu unterstützen und zu fördern - Ehrenmitgliedern, denen es frei steht die angebotenen Services zu nutzen, sowie aktiv die satzungsgemäßen Zwecke des Vereins zu unterstützen und zu fördern
## §3 Beiträge ## §3 Beiträge {#§3}
| Mitgliedsform | Beitragshöhe pro Jahr | | Mitgliedsform | Beitragshöhe pro Jahr |
| :- | -: | | :- | -: |
@ -31,20 +31,20 @@ Es wird unterschieden zwischen
| Fördermitglied | Euro 36,00 | | Fördermitglied | Euro 36,00 |
| Ehrenmitglied | beitragsfrei | | Ehrenmitglied | beitragsfrei |
## §4 Gebühren / Sonstiges ## §4 Gebühren / Sonstiges {#§4}
Für zusätzliche Angebote wie weitere Dienste, erweiterter Funktionsumfang, Veranstaltungen o.Ä. können gesonderte Gebühren erhoben werden, welche durch den Vorstand individuell festgelegt werden. Für zusätzliche Angebote wie weitere Dienste, erweiterter Funktionsumfang, Veranstaltungen o.Ä. können gesonderte Gebühren erhoben werden, welche durch den Vorstand individuell festgelegt werden.
## §5 Zahlungsweise und Fälligkeit ## §5 Zahlungsweise und Fälligkeit {#§5}
Die Mitgliedsbeiträge werden immer für ein Jahr im Vorraus über das vom Verein bereitgestellte Online-System gebucht und sind innerhalb von einer Frist von 2 Wochen vor Ablauf der Mitgliedschaft via einer SEPA-Überweisung an die im Online-System hinterlegten Zahlungsdaten zu errichten. Die Mitgliedsbeiträge werden immer für ein Jahr im Vorraus über das vom Verein bereitgestellte Online-System gebucht und sind innerhalb von einer Frist von 2 Wochen vor Ablauf der Mitgliedschaft via einer SEPA-Überweisung an die im Online-System hinterlegten Zahlungsdaten zu errichten.
Wird ein Beitrag nicht fristgerecht errichtet, ruht die Mitgliedschaft bis zum Ausgleich des Beitragskontos, siehe §6 der Vereinssatzung. Wird ein Beitrag nicht fristgerecht errichtet, ruht die Mitgliedschaft bis zum Ausgleich des Beitragskontos, siehe [§6 der Vereinssatzung](/de/club/charter#§6).
## §6 Übergangsbestimmung ## §6 Übergangsbestimmung {#§6}
Diese Beitragsordnung des Vereins wurde auf der Mitgliederversammlung am 04.12.2020 vorgetragen und beschlossen. Die Beitragsordnung tritt zum 04.12.2020 in Kraft. Diese Beitragsordnung des Vereins wurde auf der Mitgliederversammlung am 04.12.2020 vorgetragen und beschlossen. Die Beitragsordnung tritt zum 04.12.2020 in Kraft.
## §7 Schlussbestimmungen ## §7 Schlussbestimmungen {#§7}
Änderungen dieser Beitragsordnung erfolgen durch Beschluss mit einfacher Mehrheit der Mitgliederversammlung. Änderungen dieser Beitragsordnung erfolgen durch Beschluss mit einfacher Mehrheit der Mitgliederversammlung.