diff --git a/club/membershipfee.md b/club/membershipfee.md new file mode 100644 index 0000000..8886cdd --- /dev/null +++ b/club/membershipfee.md @@ -0,0 +1,50 @@ +--- +title: Beitragsordnung +description: +published: true +date: 2021-03-25T08:05:57.810Z +tags: +editor: markdown +dateCreated: 2021-03-25T08:05:57.810Z +--- + +# Beitragsordnung des "Bastelei e. V." + +## §1 Grundsatz + +Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Vereinssatzung. Sie regelt die Beiträge und Gebühren der Mitglieder und kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung geändert werden. +Beim Ausscheiden aus dem Verein erfolgt grundsätzlich keine Rückerstattung geleisteter Beiträge. + +## §2 Beschlüsse + +Vereinsmitglieder mit Ausnahme von Ehrenmitgliedern zahlen für jedes Kalenderjahr einen Mitgliedsbeitrag, siehe §3, §4 und §6 der Vereinssatzung. +Es wird unterschieden zwischen +- aktiven Mitgliedern, die die angebotenen Services nutzen möchten und aktiv die satzungsgemäßen Zwecke des Vereins zu unterstützen und zu fördern +- Fördermitgliedern, die die angebotenen Service nicht nutzen möchten, den Verein aber finanziell für die satzungsgemäßen Zwecke unterstützen möchten und +- Ehrenmitgliedern, denen es frei steht die angebotenen Services zu nutzen, sowie aktiv die satzungsgemäßen Zwecke des Vereins zu unterstützen und zu fördern + +## §3 Beiträge + +| Mitgliedsform | Beitragshöhe pro Jahr | +| :- | -: | +| Aktives Mitglied | Euro 36,00 | +| Fördermitglied | Euro 36,00 | +| Ehrenmitglied | beitragsfrei | + +## §4 Gebühren / Sonstiges + +Für zusätzliche Angebote wie weitere Dienste, erweiterter Funktionsumfang, Veranstaltungen o.Ä. können gesonderte Gebühren erhoben werden, welche durch den Vorstand individuell festgelegt werden. + +## §5 Zahlungsweise und Fälligkeit + +Die Mitgliedsbeiträge werden immer für ein Jahr im Vorraus über das vom Verein bereitgestellte Online-System gebucht und sind innerhalb von einer Frist von 2 Wochen vor Ablauf der Mitgliedschaft via einer SEPA-Überweisung an die im Online-System hinterlegten Zahlungsdaten zu errichten. + +Wird ein Beitrag nicht fristgerecht errichtet, ruht die Mitgliedschaft bis zum Ausgleich des Beitragskontos, siehe §6 der Vereinssatzung. + +## §6 Übergangsbestimmung + +Diese Beitragsordnung des Vereins wurde auf der Mitgliederversammlung am 04.12.2020 vorgetragen und beschlossen. Die Beitragsordnung tritt zum 04.12.2020 in Kraft. + +## §7 Schlussbestimmungen + +Änderungen dieser Beitragsordnung erfolgen durch Beschluss mit einfacher Mehrheit der Mitgliederversammlung. \ No newline at end of file