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title: Beitragsordnung
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-date: 2021-09-01T19:00:57.785Z
+date: 2021-09-02T18:16:27.433Z
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dateCreated: 2021-03-25T08:05:57.810Z
@@ -29,22 +29,26 @@ Es wird unterschieden zwischen
| Mitgliedsform | Beitragshöhe pro Jahr |
| :- | -: |
| Aktives Mitglied | Euro 36,00 |
-| Fördermitglied | Euro 36,00 |
+| Fördermitglied | ab Euro 12,00 |
| Ehrenmitglied | beitragsfrei |
+Der Vorstand kann zudem zur Mitgliederwerbung einen günstigeren Erstbetrag für neue Mitglieder oder nach Bedürftigkeit einen individuell niedrigeren Jahresbeitrag festlegen. Die Mitglieder müssen über etwaige Vorgänge informiert werden.
+
## §4 Gebühren / Sonstiges
Für zusätzliche Angebote wie weitere Dienste, erweiterter Funktionsumfang, Veranstaltungen o.Ä. können gesonderte Gebühren erhoben werden, welche durch den Vorstand individuell festgelegt werden.
## §5 Zahlungsweise und Fälligkeit
-Die Mitgliedsbeiträge werden immer für ein Jahr im Vorraus über das vom Verein bereitgestellte Online-System gebucht und sind innerhalb von einer Frist von 2 Wochen vor Ablauf der Mitgliedschaft via einer SEPA-Überweisung an die im Online-System hinterlegten Zahlungsdaten zu errichten.
+Die Mitgliedsbeiträge werden immer für ein Jahr im Vorraus über das vom Verein bereitgestellte Online-System gebucht und sind innerhalb von einer Frist von 2 Wochen vor Ablauf der Mitgliedschaft via einer im Online-System hinterlegten Zahlungsweise zu errichten.
+
+Für neue Mitglieder ist der erste Jahresbeitrag nur noch anteilig für die laufenden Quartale des Kalenderjahres zu zahlen.
Wird ein Beitrag nicht fristgerecht errichtet, ruht die Mitgliedschaft bis zum Ausgleich des Beitragskontos, siehe [§6 der Vereinssatzung](/de/association/charter#§6).
## §6 Übergangsbestimmung
-Diese Beitragsordnung des Vereins wurde auf der Mitgliederversammlung am 04.12.2020 vorgetragen und beschlossen. Die Beitragsordnung tritt zum 04.12.2020 in Kraft.
+Diese Beitragsordnung des Vereins wurde auf der Mitgliederversammlung am 04.12.2020 vorgetragen und beschlossen. Änderungen der Beitragsordnung wurden auf der Mitgliederversammlung am 02.09.2021 beschlossen. Diese Beitragsordnung tritt zum 02.09.2021 in Kraft.
## §7 Schlussbestimmungen