docs: update club/charter
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c2f22e0c56
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2442f096a1
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title: Satzung
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published: true
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date: 2021-03-25T08:06:24.264Z
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date: 2021-03-25T08:30:40.457Z
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editor: markdown
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dateCreated: 2021-03-25T08:01:07.456Z
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@ -18,7 +18,7 @@ Die Zukunft ist keine Errungenschaft einer Elite oder eine technische Ingenieurs
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Die Kommende Bastelei möchte diesen Bestrebungen zur Gestaltung einer lebenswerten und kulturreichen Zukunft in ihrem Rahmen und mit den Mitteln der Bastelei eine organisatorische Grundlage bieten. Der Verein stellt seinen Mitgliedern deswegen eine organisatorische und institutionelle Infrastruktur zur Verfügung um ihre Projekte und Ideen selbstständig verfolgen zu können.
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## §1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
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## §1 Name, Sitz, Geschäftsjahr {#§1}
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Der Verein führt den Namen "Bastelei". Der Verein wird in das Vereinsregister eingetragen und dann um den Zusatz „e. V.“ ergänzt.
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@ -26,11 +26,11 @@ Der Verein hat seinen Sitz in Gevelsberg.
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Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
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## §2 Zweck
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## §2 Zweck {#§2}
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Zweck des Vereins ist die gemeinsame Arbeit an der Organisation, Entwicklung, Bereitstellung und dem Betrieb offener, kollaborativ genutzter technischer Infrastruktur sowie der Ausrichtung von Veranstaltungen zur Förderung des nachhaltigen Umgangs mit Technologien und der informationellen Selbstbestimmung aus ideellem Interesse. Hierbei werden alle rassistischen, faschistischen und sexistischen Strömungen ausgeschlossen.
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## §3 Mitgliedschaft
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## §3 Mitgliedschaft {#§3}
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Ordentliche Vereinsmitglieder können ausschließlich natürliche Personen werden.
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@ -44,31 +44,31 @@ Die Mitgliederversammlung kann solche Personen, die sich besondere Verdienste um
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Fördermitglieder sind passive Mitglieder ohne Stimmrecht in der Mitgliederversammlung. Fördermitglieder können ausschließlich natürliche Personen werden. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.
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## §4 Rechte und Pflichten der Mitglieder
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## §4 Rechte und Pflichten der Mitglieder {#§4}
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Die Mitglieder sind berechtigt, die Einrichtungen des Vereins in Anspruch zu nehmen und an Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen.
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Die Mitglieder sind verpflichtet, die satzungsgemäßen Zwecke des Vereins zu unterstützen und zu fördern. Sie sind verpflichtet, die festgesetzten Beiträge zu zahlen.
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## §5 Ausschluss eines Mitglieds
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## §5 Ausschluss eines Mitglieds {#§5}
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Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen werden, wenn es das Ansehen des Vereins schädigt, seinen Beitragsverpflichtungen nicht nachkommt oder wenn ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt. Der Vorstand muss dem auszuschließenden Mitglied den Beschluss in Textform unter Angabe von Gründen, an die letzte bekannte Anschrift oder an die zuletzt bekannte E-Mail-Adresse, mitteilen und ihm auf Verlangen eine Anhörung gewähren.
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Gegen den Beschluss des Vorstandes kann das auszuschließende Mitglied die Mitgliederversammlung anrufen. Bis zum Beschluss der Mitgliederversammlung ruht die Mitgliedschaft. Die Anrufung muss innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang des Ausschließungsbeschlusses in Textform beim Vorstand eingelegt werden. Erfolgt keine Anrufung oder verstreicht die Frist, gilt die Mitgliedschaft ab dem Zeitpunkt des Ausschlusses als beendet.
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## §6 Beitrag
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## §6 Beitrag {#§6}
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Der Verein erhebt Mitgliedsbeiträge. Das Nähere regelt eine [Beitragsordnung](/de/club/membershipfee), die von der Mitgliederversammlung beschlossen wird. Im Falle nicht fristgerechter Entrichtung der Beiträge ruht die Mitgliedschaft.
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Im begründeten Einzelfall kann für ein Mitglied durch Vorstandsbeschluss ein von der Beitragsordnung abweichender Beitrag festgesetzt werden.
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## §7 Organe des Vereins
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## §7 Organe des Vereins {#§7}
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Die Organe des Vereins sind:
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- die Mitgliederversammlung
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- der Vorstand
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## §8 Mitgliederversammlung
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## §8 Mitgliederversammlung {#§8}
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Oberstes Beschlussorgan ist die Mitgliederversammlung. Ihrer Beschlussfassung unterliegen:
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- die Genehmigung des Finanzberichtes
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@ -102,7 +102,7 @@ Entsprechend sichere, elektronische Wahlformen sind zulässig, dadurch können j
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Jeder zu besetzende Posten wird einzeln gewählt, wobei gleichrangige Posten jeweils gemeinsam gewählt werden können. Bei der Wahl des Vorstandes ist gewählt, wer die meisten abgegebenen Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit findet eine Stichwahl statt. Bei erneuter Stimmengleichheit entscheidet das Los. Bei der Wahl der FinanzprüferInnen sind diejenigen beiden KandidatInnen gewählt, die die meisten Stimmen erhalten. Bei Stimmengleichheit findet eine Stichwahl statt. Bei erneuter Stimmengleichheit entscheidet das Los.
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## §9 Vorstand
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## §9 Vorstand {#§9}
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Der Vorstand im Sinne des §26, Abs. 2 BGB besteht aus zwei oder mehr gleichberechtigten Mitgliedern.
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@ -120,7 +120,7 @@ Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins. Bei der Geschäftsfüh
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Der Vorstand verwaltet das Vereinsvermögen.
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## §10 FinanzprüferInnen
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## §10 FinanzprüferInnen {#§10}
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Zur Kontrolle der Haushaltsführung bestellt die Mitgliederversammlung zwei FinanzprüferInnen. Nach Durchführung ihrer Prüfung informieren sie den Vorstand von ihrem Prüfungsergebnis und erstatten der Mitgliederversammlung Bericht.
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@ -128,7 +128,7 @@ Die FinanzprüferInnen dürfen dem Vorstand nicht angehören.
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Die FinanzprüferInnen sind grundsätzlich ehrenamtlich tätig; sie haben Anspruch auf Erstattung notwendiger Auslagen im Rahmen einer von der Mitgliederversammlung zu beschließenden Richtlinie über die Erstattung von Reisekosten und Auslagen.
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## §11 Auflösung des Vereins
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## §11 Auflösung des Vereins {#§11}
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Bei der Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines Zweckes fällt das Vereinsvermögen an eine von der Mitgliederversammlung zu bestimmende Körperschaft des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für die bürgerschaftliche Bildung.
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