Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Vereinssatzung. Sie regelt die Beiträge und Gebühren der Mitglieder und kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung geändert werden.
Beim Ausscheiden aus dem Verein erfolgt grundsätzlich keine Rückerstattung geleisteter Beiträge.
Vereinsmitglieder mit Ausnahme von Ehrenmitgliedern zahlen für jedes Kalenderjahr einen Mitgliedsbeitrag, siehe [§3](/de/association/charter#§3), [§4](/de/association/charter#§4) und [§6](/de/association/charter#§6) der Vereinssatzung.
- aktiven Mitgliedern, die die angebotenen Services nutzen möchten und aktiv die satzungsgemäßen Zwecke des Vereins zu unterstützen und zu fördern
- Fördermitgliedern, die die angebotenen Service nicht nutzen möchten, den Verein aber finanziell für die satzungsgemäßen Zwecke unterstützen möchten und
- Ehrenmitgliedern, denen es frei steht die angebotenen Services zu nutzen, sowie aktiv die satzungsgemäßen Zwecke des Vereins zu unterstützen und zu fördern
Der Vorstand kann zudem zur Mitgliederwerbung einen günstigeren Erstbetrag für neue Mitglieder oder nach Bedürftigkeit einen individuell niedrigeren Jahresbeitrag festlegen. Die Mitglieder müssen über etwaige Vorgänge informiert werden.
Für zusätzliche Angebote wie weitere Dienste, erweiterter Funktionsumfang, Veranstaltungen o.Ä. können gesonderte Gebühren erhoben werden, welche durch den Vorstand individuell festgelegt werden.
Die Mitgliedsbeiträge werden immer für ein Jahr im Vorraus über das vom Verein bereitgestellte Online-System gebucht und sind innerhalb von einer Frist von 2 Wochen vor Ablauf der Mitgliedschaft via einer im Online-System hinterlegten Zahlungsweise zu errichten.
Für neue Mitglieder ist der erste Jahresbeitrag nur noch anteilig für die laufenden Quartale des Kalenderjahres zu zahlen.
Wird ein Beitrag nicht fristgerecht errichtet, ruht die Mitgliedschaft bis zum Ausgleich des Beitragskontos, siehe [§6 der Vereinssatzung](/de/association/charter#§6).
Diese Beitragsordnung des Vereins wurde auf der Mitgliederversammlung am 04.12.2020 vorgetragen und beschlossen. Änderungen der Beitragsordnung wurden auf der Mitgliederversammlung am 02.09.2021 beschlossen. Diese Beitragsordnung tritt zum 02.09.2021 in Kraft.